AGB

  1. Durchführung des Auftrages

Die Seminartage mit den vom Auftraggeber ausgesuchten Klienten finden jeweils an den vereinbarten Tagen statt. Die für die Durchführung des Auftrags vereinbarten Termine werden zwischen den Parteien abgesprochen und schriftlich oder per elektronischer Post bestätigt.

Ist der Auftraggeber aus betrieblichen Gründen genötigt einen gesamten oder mehrere Seminartage abzusagen, so werden die Parteien Einvernehmen darüber herstellen, ob ein Ausweichtermin vereinbart werden soll. Gleiches gilt, wenn der Auftragnehmer einen oder mehrere Seminartage aus unabweisbaren persönlichen Gründen absagen muss. In beiden Fällen verpflichten sich die Parteien, sich frühestmöglich über eine notwendige Terminsabsage zu informieren.

 

  1. Vergütung

Der Auftragnehmer erhält für jeden Seminartag eine Vergütung, deren Höhe zwischen beiden Parteien individuell vereinbart wird, sowie Aufwendungsersatz für Fahrtkosten und eventuellen Übernachtungskosten, jeweils zzgl. gesetzlicher MwSt.

Diese Vergütung ist auch dann zu zahlen, wenn nach Nr. 1 dieser AGB der Auftraggeber verhindert ist und die vereinbarten Seminartage zu einem späteren Zeitpunkt nachgeholt werden, allerdings erst nach der erfolgten Durchführung.

 

  1. Ausfallhonorar

Entfällt nach Nr. 1 Absatz 5 dieser AGB wegen Absage durch den Auftraggeber ein oder mehrere Seminartage komplett, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von

30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag, von

50 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag und von

70 % bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar, zzgl. der gesetzlichen MWSt. zu.

Muss nach Nr. 1 Absatz 5 wegen Absage durch den Auftraggeber ein Seminartag verlegt werden, so steht dem Auftragnehmer unter dem rechtlichen Gesichtspunkt pauschalierten Schadensersatzes eine Vergütung von

15 % bei Zugang der Absage zwischen dem 42. und dem 29. Kalendertag, von

30 % bei Zugang der Absage zwischen dem 28. und dem 11. Kalendertag und von

50 % bei jeder später zugehenden Absage, bezogen auf das in Punkt 2 vereinbarte Tageshonorar, zzgl. der gesetzlichen MWSt. zu.

Die nach vorstehenden Absätzen vereinbarte Vergütung wird fällig mit Ablauf des durchgeführten oder ausgefallenen Seminartages und ist nach Zugang der entsprechenden Rechnung beim Auftraggeber zu zahlen.

Kann der oder die ausgefallenen Termin(e) neu vergeben werden, entfällt das Ausfallhonorar.

 

  1. Gerichtsstand

Gerichtsstand für alle eventuellen Rechtsstreitigkeiten ist Dortmund